1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Unternehmensberatung WIESNER | SMARTe Unternehmensentwicklung, Inhaber Christian Wiesner, Buschenkamp 7, 48727 Billerbeck (im Folgenden "Berater") und deren Mandanten (im Folgenden "Mandant"), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
2. Leistungen des Beraters
2.1. Der Berater erbringt Beratungsdienstleistungen, Coachingdienstleistungen und Netzwerk-Vermittlungen auf Grundlage seines Leistungsportfolios. Dazu gehören unter anderem Potenzialentwicklung, Vertriebsentwicklung, Prozessentwicklung, Kommunikationsentwicklung, das PRISMA-Coaching, Netzwerk-Vermittlungen von Dienstleistern und Partnern, die 1:1-Beratung, Gruppenmeetings, Praxis-Schulungen sowie die entsprechende Vor- und Nachbereitung der Leistungen.
2.2. Die Leistungserbringung erfolgt persönlich vor Ort beim Mandanten oder in den Räumlichkeiten des Beraters. Zusätzlich erforderliche Informationen oder Daten werden vom Mandanten bereitgestellt.
2.3. Ein unverbindliches Kennenlernen mit kostenloser Bestandsaufnahme ist Bestandteil des Leistungsangebots.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Vertrag zwischen dem Berater und dem Mandanten kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Mandanten zustande.
3.2. Vorvertragliche Leistungen, wie die Bestandsaufnahme, begründen keine Verpflichtung zum Abschluss eines Beratungsvertrags.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Zeiterfassung für die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. Beim Stundensatz des Beraters wird zwischen Vor-Ort-Terminen (1-zu-1-Beratung, Meetings, Schulungen, Workshops und alle weiteren Vor-Ort-Termine im Unternehmen des Mandanten) und der Tätigkeit im Büro des Beraters (Vor- und Nachbereitung der Termine, Recherche, Konzeption, alle weiteren Tätigkeiten im Büro des Beraters) unterschieden.
Stundensatz für Vor-Ort-Termine:
200€ pro Stunde (netto)
Stundensatz für Tätigkeit im Büro des Beraters:
150€ pro Stunde (netto)
PRISMA-Power-Training (pauschal)
3.990€ (netto)
Über diese Stundensätze hinaus, gelten die individuell vertraglich vereinbarten Stundensätze und Abrechnungsmethoden. Sämtliche Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Am Monatsende erhält der Mandant einen digitalen Tätigkeitsbericht mit Stundenaufstellung.
4.2. Der Mandant hat das Recht, vorab einen Stundenrahmen pro Monat festzulegen. Dieser bedarf zwingend das Einverständnis des Beraters. Überschreiten die tatsächlich erbrachten Stunden des Beraters diesen Rahmen, darf der Mandant bis zu 20% der hierüber hinausgehenden Stunden auf ein virtuelles Stundenkonto buchen. Dieses wird in der monatlichen Stundenaufstellung separat ausgewiesen. Der Berater hat das Recht, Stunden von diesem virtuellen Stundenkonto in Monaten, in denen der vorab definierte Stundenrahmen nicht erreicht wurde, abzurechnen, bis dieser ausgeschöpft ist. Am Projektende beziehungsweise bei der Kündigung des Vertrages durch eine der beiden Vertragsparteien, stellt der Berater dem Mandanten alle noch nicht berechneten Stunden aus dem virtuellen Stundenkonto in einer Schlussübersicht in Rechnung.
4.3. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen Beratervertrag mit einer festen monatlichen Pauschale für eine vorab festgelegte Stundenanzahl zu schließen. Die Ausgestaltung der monatlichen Stundenanzahl liegt im Ermessen des Beraters. Pauschale Beraterverträge haben eine Laufzeit von 6 oder 12 Monaten.
4.4. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
4.5. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Berater vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Mitwirkungspflichten des Mandanten
5.1. Der Mandant stellt dem Berater alle für die Beratung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
5.2. Der Mandant gewährleistet, dass der Berater die erforderlichen Einblicke in die betrieblichen Abläufe und Unternehmensdaten erhält.
6. Haftung
6.1. Der Berater haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
6.2. Eine Haftung für finanzielle Verluste, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden wird ausgeschlossen.
6.3. Die Haftung ist der Höhe nach auf das vertraglich vereinbarte Beratungshonorar beschränkt.
7. Kündigung
7.1. Verträge ohne feste Laufzeit und flexiblem Beratungshonorar je nach Aufwand können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
7.2. Verträge mit fester Laufzeit und pauschalem Beratungshonorar können mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1. Der Berater verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
8.2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen verarbeitet und nicht für andere Zwecke verwendet.
8.3. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das für den Sitz des Beraters zuständige Gericht in Coesfeld zuständig.
9.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Höhere Gewalt
10.1. Der Berater haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Vertragserfüllung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien).
11. Nutzung der Beratungsergebnisse
11.1. Die im Rahmen der Beratung entwickelten Konzepte, Analysen und sonstigen Ergebnisse dürfen vom Mandanten nur für eigene Zwecke verwendet werden.
11.2. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Beraters nicht gestattet.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025